Ziele und Inhalte der Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung (auch Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden oder EnEV) soll den Energieverbrauch im Gebäudesektor senken. Um das zu erreichen, enthält sie zahlreiche Vorgaben für neue und bestehende Gebäude. Diese zielen auf einen geringen Wärmebedarf und eine effiziente Wärmeerzeugung ab. So geht es bei der EnEV grundsätzlich darum, möglichst wenig Wärme zu verbrauchen, diese aber effizient und umweltfreundliche zu erzeugen.
Grundsätzlich gilt die Verordnung für fast alle beheizten Gebäude. Ausgenommen sind:
• denkmalgeschützte Gebäude
• Gebäude zur Haltung von Tieren
• Häuser, die lange offen stehen
• unterirdische Gebäude und Treibhäuser
• kurzfristig genutzte Gebäude
• Kirchen und andere religiöse Gebäude
• zeitweise beheizte Wohnhäuser
• Häuser, deren Innentemperatur unter 12 °C liegt
Ein Instrument der Energieeinsparverordnung ist der Energieausweis, der Bauherren und Sanierer über den energetischen Zustand einer Immobilie informieren soll. Er ist immer dann auszustellen, wenn ein Haus neu gebaut, verkauft oder vermietet wird.
Der Neubausektor und die Energieeinsparverordnung
Wer ein Haus bauen möchte, kommt um die EnEV nicht herum. So müssen Bauherren zahlreiche Anforderungen erfüllen, die den Wärmeschutz und die Anlagentechnik betreffen. Im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes sind dabei drei Kennwerte zu berücksichtigen: Der Transmissionswärmeverlust, der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf.
Der Transmissionswärmeverlust beschreibt die energetische Qualität der Hüllflächen eines Gebäudes. Er lässt sich in Watt pro Quadratmeter und Kelvin angeben und ist besser, je kleiner sein Betrag ist.
Der Endenergiebedarf (in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) gibt an, wie viel Energie ein Haus benötigt. Dabei berücksichtigt er neben Wärmeverlusten über die Gebäudehüllflächen auch die Wärmeverluste der Wärmebereitstellung.
Der Primärenergiebedarf (in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) hängt vom Endenergiebedarf sowie den eingesetzten Rohstoffen ab. Er berücksichtigt Verluste, die bei der Förderung, der Aufbereitung und dem Transport der Brennstoffe entstehen und beschreibt die Umweltauswirkung eines Gebäudes.
Neben den beschriebenen Kennwerten enthält die Energieeinsparverordnung auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz. Diese sind wichtig, um ein zu starkes Aufheizen der energiesparenden Gebäude zu verhindern. Das würde den Komfort senken und bei dem Einsatz von Kühltechnik zu einem höheren Energieverbrauch führen.
Anforderungen der Energieeinsparverordnung im Bestand
Nicht nur Bauherren, auch Sanierer müssen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung berücksichtigen. So zum Beispiel dann, wenn sie einen Anbau errichten oder bestehende Gebäudeteile verändern.
Wer ein Haus dämmt oder bestehende Fenster sowie Türen austauscht, muss dabei häufig die gesetzlich vorgegebenen U-Werte einhalten. Um unwirtschaftliche Maßnahmen zu vermeiden, lässt die Verordnung hier jedoch zahlreiche Ausnahmen zu.
Aber auch Hausbesitzer, die weder Sanierung noch Anbau planen, müsse sich an die Energieeinsparverordnung halten. Denn diese legt fest, dass:
• alte Gas und Ölheizungen nach 30 Jahren auszutauschen sind
• Hausbesitzer ungedämmte Heizungsrohre isolieren müssen
• Verbraucher frei zugängliche Dachgeschossdecken dämmen müssen
• Hausbesitzer eine zentrale Heizung steuern können müssen
• Heizkörper mit Thermostat auszustatten sind
Wichtig zu wissen ist, dass die sogenannten Nachrüstpflichten in vielen Fällen erst bei einem Eigentumsübergang greifen. Sie gehen dann auf Käufer oder Erben über, die für die Erfüllung zwei Jahre Zeit haben.