Alte Heizungsanlagen verbrauchen mehr Energie als nötig. Sie setzen häufig auf fossile Rohstoffe, stoßen viel CO2 aus und sollen durch regenerative Alternativen ersetzt werden. Um das zu erreichen, vergibt der Staat eine attraktive Förderung für die neue Heizung. Sanierer, die ihren Kessel austauschen oder die Zentralheizung optimieren, erhalten dabei Zuschüsse in Höhe von 10 bis 40 Prozent. Erhältlich sind diese im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Alternativ zum Heizungszuschuss steht Eigentümern mindestens 10 Jahre alter und selbst genutzter Gebäude auch ein Steuerbonus zur Verfügung. Wer diesen nutzt, kann 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von 3 Jahren steuerlich geltend machen. Möglich ist das nachträglich über die Einkommensteuererklärung.
Förderbar sind Kosten von bis zu 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit. Zu welchen Sätzen Sanierer die Heizungsförderung bekommen, hängt dabei von der Art der Heizungsanlage ab, wie die folgende Übersicht zeigt:
• Gasheizung und Ölheizung: keine Fördermittel
• Wärmepumpe: 25 Prozent Zuschuss plus 5 Prozent Effizienz-Bonus für den Einbau einer Wasser-, Abwasser- oder Sole-Wärmepumpe
• Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzkessel: 10 Prozent Zuschuss plus 5 Prozent Bonus bei besonders emissionsarmen Biomasseheizungen
• Wasserführende Pelletöfen und Pelletheizeinsätze: 10 Prozent Zuschuss
• Solarthermieanlagen: 25 Prozent Zuschuss
• Erneuerbare-Energien-Hybridheizung: 20 Prozent Zuschuss plus 5 Prozent Bonus bei Verzicht auf eine Biomasseheizung
• Errichtung, Erweiterung oder Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze: 25 Prozent Zuschuss
Darüber hinaus gibt es einen Heizungs-Austausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent. Diesen erhalten alle, die eine funktionstüchtige Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Während Gasheizungen mindestens 20 Jahre alt sein müssen (Ausnahme: Etagenheizungen), gibt es den Bonus zur Förderung der neuen Heizung nicht für Solaranlagen oder die Errichtung, Erweiterung oder den Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze.
Wichtig zu wissen: Wer den Heizungs-Austausch-Bonus zur Heizungsförderung nutzen möchte, darf nach der Sanierung keine fossilen Energieträger mehr nutzen.
Ist der Wärmeerzeuger noch intakt, ergeben sich auch durch eine Optimierung der bestehenden Anlage nennenswerte Einsparpotenziale. So sinkt der Energieverbrauch zum Beispiel durch einen hydraulischen Abgleich , eine neue Heizungspumpe oder den Austausch von Heizflächen und Armaturen zur Heizungssteuerung. Ein Grund, aus dem der Staat auch eine Förderung für die Heizungsoptimierung vergibt.
Erhältlich sind dabei Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent, die Sanierer von Wohn- sowie Nichtwohngebäuden beantragen können. Ein besonderes Extra ist hier der iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent. Diesen gibt es für die schrittweise Beauftragung von Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan.
Die Beantragung der Heizungsförderung funktioniert ganz einfach online über die Webseite des BAFA. Hier geben Sanierer alle wichtigen Informationen zur neuen Heizungsanlage an und senden den Antrag digital ab. Wichtig ist, dass sie das vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen erledigen, um die Förderung der neuen Heizung nicht zu gefährden.
Nach der Beantragung prüfen die Sachbearbeiter des BAFA alle Unterlagen, bevor sie einen Förderbescheid ausstellen. Liegt dieser vor, starten Hausbesitzer, Anlagenbetreiber oder Contractoren mit der beantragten Maßnahme.
Ist die Wartezeit zu lang, erlaubt das BAFA den Start der Sanierung auf eigenes finanzielles Risiko auch direkt nach der Antragstellung. Lehnt der Fördergeber den Antrag ab, kommt ein neuer dann jedoch nicht mehr infrage. Als Alternative bleibt dann der Steuerbonus für die Sanierung, der im Vergleich zur BEG-Heizungsförderung mit schlechteren Konditionen ausgestattet ist.
Im Neubau gibt es die Heizungsförderung nur indirekt, wenn Bauherren ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat errichten. Erhältlich sind dabei günstige Kredite mit Tilgungszuschuss in Höhe von 5 Prozent für die gesamten Baukosten. Interessenten beantragen die Mittel aus dem Programm 261 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Möglich ist das vor Baubeginn mit einem Energieberater über die eigene Hausbank.