Beim Mieten der Heizung (Contracting) bekommen Haus- oder Wohnungseigentümer eine Heizungsanlage ohne Anschaffungskosten. Dazu wenden sie sich an einen Anbieter (Contractor), der die Technik einbaut. Er liefert die Hardware, kümmert sich um die Installation und um die Wartung im Betrieb. Verbraucher beziehen lediglich die Wärme und zahlen dafür eine monatliche Gebühr. Wie hoch diese ist, hängt vom Bezahlmodell ab:
• Heizung + Service: Hier zahlen Hausbesitzer gleichbleibende monatliche Raten für Technik, Installation und Wartung. Hinzu kommen Ausgaben für Strom, Gas oder Öl.
• Heizung + Wärme : Hier deckt die Rate alle Kosten ab. Neben verbrauchsabhängigen Wärmelieferverträgen gibt es auch Flatrate-Verträge mit konstanten Monatsraten.
Wer eine Heizung mieten möchte, schließt in der Regel Verträge mit einer Laufzeit von zehn bis 15 Jahren ab. Der Anbieter bleibt Eigentümer und kann die Anlage nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit austauschen, demontieren oder gegen einen vorher festgelegten Preis an die Mieter der Heizung verkaufen.
Heizung mieten: Viele Geräte verfügbar
Anbieter der Mietverträge sind Contractoren, Energieversorger oder Heizungsfirmen. Abhängig davon, bei wem Haus- oder Wohnungsanbieter die Technik ordern, haben sie eine mehr oder weniger große Auswahl. So bieten Energieversorger meist nur Gasheizungen an. Bei Contractoren oder Heizungsfirmen ist das Angebot meist größer: Diese bieten neben Öl- und Gasheizungen auch Wärmepumpen an. Für Quartiere, Siedlungen oder Mehrfamilienhäuser gibt es darüber hinaus auch stromerzeugende Heizungen zum Mieten.
Ohne Anschaffungskosten zur neuen Heizungsanlage: Neben dem umfangreichen Service, der einen zuverlässigen Betrieb garantiert, gehört das zu den größten Vorteilen. Vorteilhaft sind außerdem die planbaren Kosten. Da der Vermieter für Reparaturen aufkommt, müssen Nutzer keine Rücklagen bilden.
Es gibt auch Nachteile, wenn Haus- oder Wohnungsbesitzer eine Heizung mieten. So sind die Kosten insgesamt höher, da Contractoren alle Risiken abdecken und selbst Gewinn erwirtschaften müssen.
Da die Anbieter Eigentümer bleiben, können Nutzer Anlagen nicht einfach umbauen oder erweitern.
Infrage kommt das Mietmodell für alle, die unkompliziert, ohne hohe Anschaffungskosten und sicher zur neuen Heizungsanlage kommen möchten.
Bevor Verbraucher eine Heizung mieten, sollten sie mehrere Angebote vergleichen und die Vertragsunterlagen prüfen. Die folgende Übersicht zeigt, worauf dabei zu achten ist:
• Wer zahlt den Ausbau der alten Technik? Beinhaltet der Heizungs-Mietvertrag die anfallenden Kosten?
• Wie lange laufen Mietverträge? Üblich sind Zeiträume von zehn bis 15 Jahren. In diesen ist der Vermieter für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage verpflichtet.
• Was passiert zum Ende der Vertragslaufzeit? Meist können Mieter die Technik gegen eine Restzahlung übernehmen. Es können aber auch Kosten für deren Ausbau anfallen.
• Wie entwickeln sich die Mietpreise? Bei Wärmelieferverträgen ohne fixe Flatrate hängen die Raten vom Energieverbrauch und von der Entwicklung der Energiepreise ab. Steigen diese, fallen die monatlichen Raten höher aus. Preisanpassungen sollten aber auch bei sinkenden Energiekosten stattfinden.
• Was ist bei einem Hausverkauf zu beachten? Verkaufen Mieter einer Heizung ihr Haus vor Ablauf der Vertragslaufzeit, geht der Mietvertrag auf den Käufer über. Da das den Verkauf erschweren kann, sollte es für diesen Fall Sonderkündigungsrechte geben.
• Gibt es Eintragungen im Grundbuch? Durch die Installation im Haus der Kunden geht die Heizungsanlage theoretisch in deren Eigentum über. Um sich abzusichern, fordern Anbieter teilweise die Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch. Das kann einen Verkauf erschweren und sollte möglichst umgangen werden.
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Bosch Thermotechnik